30.05.2013

Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr

FahrradschutzstreifenDer Kreis Stormarn beteiligt sich an einem bundesweiten Forschungsprojekt zur Erhöhung der Sicherheit und Förderung der Attraktivität des Radverkehrs. In städtischen Bereichen ist das Abmarkieren von Schutzstreifen für den Radverkehr bereits eine verbreitete Praxis. Außerhalb von Ortschaften ist dies bisher nicht zulässig, da bisher keine Untersuchungsergebnisse zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer vorliegen.

In einem bundesweiten Forschungsprojekt im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans werden diese Untersuchungen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführt.

In Schleswig-Holstein sind folgende drei Strecken des Kreises Stormarn für das Projekt ausgewählt worden:
- K 79, Eichede - Barkhorst
- K 97, Siek (ab Kreisverkehr an der L 224) - Hoisdorf
- K 98, Lütjensee - Oetjendorf

Die Voruntersuchungen wurden im Mai durchgeführt. Dabei wurden z.B. die Fahrzeugarten gezählt, die gefahrene Geschwindigkeit gemessen und das Fahrverhalten der Kfz-Führer bei Überholvorgängen beobachtet. Nach Abmarkierung der Schutzstreifen werden diese Untersuchungen erneut durchgeführt. Zum Ende des Forschungsprojektes wird die Schutzstreifenmarkierung wieder entfernt.

Auf den genannten Strecken erfolgen in der Zeit vom 03. bis 07. Juni 2013 die Markierungsarbeiten. Dabei werden beidseitig Schutzstreifen für den Radverkehr in einer Breite von 1,50 m an der K 79, 1,30 an der K 97 und 1,35 m an der K 98 mit einer Leitlinie (Strich/Lücke) abmarkiert. Der bisher vorhandene Mittelstreifen wird entfernt. Gleichzeitig wird die zulässige Geschwindigkeit auf max. 70 km/h reduziert.

Es verbleibt eine Kernfahrbahn mit einer Breite von ca. 3,00 m. In dieser Kernfahrbahn sind dann die Kfz in beiden Richtungen zu führen. Nur bei Bedarf, z.B. bei Gegenverkehr durch andere Kfz, darf auf den Schutzstreifen ausgewichen werden. Befindet sich auf gleicher Höhe ein Radfahrer auf dem Schutzstreifen, hat der Kfz-Fahrer sich hinter dem Radfahrer einzuordnen und darf diesen erst überholen, wenn der Gegenverkehr vorbei ist.

Ziel des Projektes ist die Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften zur Verkehrsführung einfließen.

Fragen und Antworten zum Hintergrund des Versuchs fonden Sie im angehängten Dokument.



Informationsvideo zum Fahrradschutzstreifen

Im Landkreis Northeim gibt es drei Versuchsstrecken für Fahr­radschutzstreifen außerhalb von Ortschaften. Über die Regeln, die dort gelten, besteht allerdings noch häufig Unwissenheit. Die dortige Kreisverwaltung hat deshalb ein Video und ein Infoblatt zu dem Thema produziert und im Internet veröffent­licht.

Das Video berichtet über das Pilotprojekt "Fahrradschutzstreifen außerhalb von Ortschaften". An einem Beispiel aus dem Landkreis Northeim wird gezeigt, welche Regeln bei solchen Schutzstreifen gelten.



Weitere Informationen beim Landkreis Northeim

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