Leistungen

Zulassung von Anhängern beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
    • in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
    • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

  • Arbeitsmaschinen,
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für Privatpersonen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • für juristische Personen/Unternehmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
  • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
  • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bearbeitungsdauer

Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.

Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen.
  • Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

Voraussetzungen

  • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
    • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ramona Braasch

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html