Leistungen

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie gegebenenfalls eine Abgabe bezahlen. Der Betrag wird anhand der entnommenen Wassermenge und der Verwendung (Entnahmezwecke) des Wassers und den Entnahmeorten bemessen.

Hierzu müssen Sie jährlich eine Erklärung abgeben, damit der Betrag der Abgabe berechnet werden kann.

Entnahmezwecke sind beispielsweise:

  • Wasserhaltung
  • Brauchwasser und Trinkwasser
  • Feuerlöschbrunnen, Tränken von Vieh, Reinigung von Geräten, Versorgung eines Haushalts des landwirtschaftlichen Hofbetriebes
  • Beregnung (zum Beispiel Feldberegnung)
  • Kieswäsche
  • Fischhaltung
  • Wasserkraftnutzung in oberirdischen Gewässern
  • Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Quellen, Seen, Fließgewässer)

Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:

Im Grundwasser:

  • Absenkungsbrunnen
  • Artesische Brunnen
  • Betriebsbrunnen (Industrie und Gewerbe)
  • Beregnungsbrunnen
  • Brunnen
  • Dränage
  • Einleitungsbrunnen
  • Feuerlöschbrunnen
  • Gartenbrunnen
  • Hausbrunnen
  • Wasserwerksbrunnen

In oberirdischen Gewässern:

  • Fließgewässer
  • Kanäle
  • Küste
  • Oberflächengewässer
  • Seen
  • Übergangsgewässer

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)

Für Wasserversorgungsunternehmen gegebenenfalls zusätzlich:

  • Bei Versorgung von Gewerbebetrieben als Endverbraucher (mit Abnahmemengen mehr als 1500 m³)
    • Liste dieser Gewerbebetriebe
    • Nachweis über Eigenschaft als Gewerbebetrieb
  • Liste über die Wasserentnahmemengen für Wasserversorgende mit mehreren Brunnen und Wasserwerken (wenn Daten umfangreich sind und bereits in tabellarischer Form vorliegen)
  • Gegebenenfalls Auflistung von Anrechnungsmöglichkeiten (Ausgleichsleistungen, Aufwendungen landwirtschaftliche Beratung, Ausweisung WSG)

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufforderung zur Zahlung der Wasserabgabe erfolgt nur, wenn die errechnete Abgabe 200 EUR pro Kalenderjahr überschreitet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Abgabeerklärung bis zum 1. März einreichen.

Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres.

Was sollte ich noch wissen?

Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde. Bei den abgabepflichtigen Wasserentnahmen handelt es sich um zulassungspflichtige Gewässerbenutzungen.

Wenn Sie Wasser ohne die erforderliche Zulassung entnehmen, müssen Sie trotzdem eine Abgabe bezahlen.

Wenn Sie die Mitteilung unvollständig oder zu spät einreichen, wird die untere Wasserbehörde die Wasserentnahme nach vorheriger Fristsetzung schätzen und die Abgabe entsprechend festsetzen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe online abgeben wollen:

  • Sie rufen den Onlinedienst auf.
  • Sie wählen den Kreis oder die kreisfreie Stadt aus, in der Sie Wasser entnehmen.
  • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen  Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis eine Mitteilung abgeben.
  • Sie geben die entnommenen Wassermengen und deren Verwendung (Entnahmezwecke) sowie die Entnahmeorte an.
  • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, weitere Informationen nachzureichen.
  • Die Wasserbehörde prüft die eingereichte Erklärung und setzt gegebenenfalls eine Abgabe fest.

Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe schriftlich abgeben wollen:

  • Füllen Sie das entsprechende Formular aus, sofern von Ihrer zuständigen Behörde angeboten.
  • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis ein Formular abgeben.
  • Schicken Sie das Formular an Ihre zuständige untere Wasserbehörde.
  • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert weitere Informationen nachzureichen.
  • Die Wasserbehörde prüft die eingereichte Mitteilung und setzt gegebenenfalls eine Abgabe fest.

Voraussetzungen

Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

433 Wasser
Gebäude: A , 3.OG , Raum: A 307
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Aylin Maksimovic

Telefon:

0 45 31 - 160 10 95

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/wasser/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html