Leistungen

Freistellung (Sonderurlaub) und Verdienstausfallerstattung

Freistellung und Verdienstausfallerstattung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit
(Hier ausschließlich für diesen Personenkreis und zu diesem Zweck. Über Regelungen zu Sonderurlaub und Verdienstausfallerstattung für andere Personen und Zwecke informieren Sie sich bitte an anderer Stelle.)

Informationen:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen in/für Schleswig-Holstein haben ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit ggf.
Anspruch auf Freistellung (Sonderurlaub), wenn sie an einer
Maßnahme der Jugendarbeit ...

  • als Gruppenleiter mitwirken wollen oder
  • an einer Fortbildung (Maßnahme der Jugendarbeit) zur Verlängerung der Gültigkeit der Card oder
  • einer Grundausbildung zum Erwerb der Jugendleiter-Card...

    ... teilnehmen wollen.

(In besonders begründeten Ausnahmefällen auch dann, wenn der Ehrenamtliche aufgrund einer besonderen Qualifikation für die organisatorische Durchführung unverzichtbar ist.)

Die Mitwirkung bzw. Teilnahme an solchen Maßnahmen ist Ausdruck eines unverzichtbaren gesellschaftlichen Engagements in einem wichtigen Gebiet der Jugendhilfe und daher nicht Urlaub im Sinne von Erholung.
Arbeitgeber stehen dabei einerseits in der gesetzlichen Pflicht. Andererseits können sie aber ggf. auf die in der Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zurück greifen.
(mehr zur Freistellung für die Jugendarbeit)

Weitere Informationen:

  • Die Freistellung erfolgt i.d.R. unter Wegfall der Arbeitsentgelte. Der Arbeitgeber muss für diesen Zeitraum keine Arbeitsentgelte bezahlen (Lohn, Gehalt, Sozialversicherung).
  • Der Kreis Stormarn erstattet den entstehenden Verdienstausfall, sofern der Antragsteller (Arbeitnehmer) ehrenamtlicher Mitarbeiter in einer Maßnahme eines Stormarner Trägers ist.
    (bei anderen - nicht Stormarner - Trägern, bitte an die am Sitz des Trägers zuständige Stelle wenden).
  • Dabei wird folgendes Verfahren gewünscht:
    Die Verdienstausfallerstattung erfolgt an den Arbeitgeber, wenn dieser - zunächst - das Entgelt (inkl. Sozialversicherung - auch AG-Anteile) weiter zahlt und der Arbeitnehmer den Erstattungs-Anspruch an den Arbeitgeber abtritt (Option im Antragsformular).
  • Allgemein:
    Die Regelungen zur Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit sind nach rechtlichen Grundlagen der Länder - bzw. Dienststellen des Bundes - geregelt. Die Freistellungspflicht für den Arbeitgeber richtet sich ausschließlich nach den für ihn geltenden Regelungen.
    Die Regelungen zur Verdienstausfallerstattung sind hiervon prinzipiell unabhängig und richten sich i.d.R. nach den für den Sitz des Trägers der Maßnahme geltenden landesrechtlichen Grundlagen.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

(Antrag auf Verdienstausfallerstattung)

  • Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
  • Ein vollständiger Antrag besteht i.d.R. aus
    1. dem Antragsformular (2 Seiten) mit
    2. der Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers und
    3. einer Bescheinigung des Trägers der Maßnahme über die beabsichtigte Mitwirkung bzw. Teilnahme.
  • Der Kreis Stormarn bearbeitet Anträge von Mitwirkenden bzw. Teilnehmenden an Maßnahmen Stormarner Träger (bei anderen Trägern bitte an den dortigen Kreis bzw. kreisfreie Stadt wenden).
  • Es ist eine gültige Juleica erforderlich (hierzu siehe Information zur -> Jugendleiter-Card).
    Soweit - als Ausnahme zur gültigen Juleica - auf die Unverzichtbarkeit für die organisatorische Durchführung aufgrund der besonderen Qualifikation angeführ wird, müssen Sie das nachvollziehbar begründen: 1. Worin besteht die Unverichtbarkeit und 2. worin besteht die besondere Qualifikation. (Hinweis: Bei Betreuern ist eine Ausnahme zur Juleica nicht vorgesehen. Der bisherige Cardersatz ist weggefallen.)

(mehr zur Verdienstausfallerstattung für die Jugendarbeit)

Informationen und Antrag zum herunter laden:
Freistellung und Verdienstausfallerstattung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit: Antragsformular
(nur für Mitwirkende - bzw. bei Aus- und Fortbildungen für Teilnehmende - an Maßnahmen Stormarner Träger der Jugendarbeit)


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