Internationale Jugendarbeit: Förderung aus Landesmitteln
Förderung von internationalen Jugendbegegnungen aus Landesmitteln (Zusammenfassung) (direkt zu $form=22:fd22_22$)
Informationen:
Das Land Schleswig-Holstein fördert internationale Jugendbegegnungen gemäß seinen -> $form=22:fd22_22$. Wegen Details, beachten Sie bitte zum Einen diese Richtlinie.
Zum Anderen informieren Sie sich bitte frühzeitig beim Ministerium über die für das Maßnahmenjahr (und ggf. Programmland) geltenden besonderen Förderungsmodalitäten (und ggf. abweichenden Antragsfristen). Telefon (Zentrale): 0431/988-0.
Hier einige Punkte, die bei der Förderung nach dieser Richtlinie derzeitzu beachten sind*:
Anträge können anerkannte- oder förderungsberechtigte Träger der Jugendhilfe stellen (jedoch nicht solche Träger, die über ihren Bundesverband Mittel nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragen können (siehe -> Zentralstellenverfahren).
Begegnungen der Städte und Gemeinden können nach dieser Richtlinie gefördert werden, wenn die Maßnahme nicht im Rahmen der kommunalen Partnerschaft durchgeführt wird (sonst bitte an den kommunalen Spitzenverband wenden).
Zuschüsse für Maßnahmen mit musikalischem Charakter müssen zunächst beim Goethe-Institut, Laienmusik/ Nachwuchsförderung, Dachauer Str. 122, 80637 München beantragt werden.
Die Teilnahme an Wettkämpfen, Bildungs- und Konzertreisen, Folkloretreffen, Jugendcamps, Großveranstaltungen (u. vergleichbaren internationalen Maßnahmen) wird nur dann gefördert, wenn die Maßnahme und das Programm - über ihren fachspezifischen Charakter hinaus - den Zweck der Förderrichtlinie erfüllen.
Wird die Maßnahme durch eine andere Stelle aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes förderungsfähig, ist eine gleichzeitige Förderung aus Landesmitteln nicht möglich.
Eine Förderung aus Landesmitteln ist auch für solche Maßnahmen nicht möglich, die zum Aufgabenbereich des Deutsch-Französichen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören.
(Adressen siehe -> allgemeine Information zur internationalen Jugendarbeit).
Es soll ein wechselseitiger Austausch gepflegt- oder angestrebt werden. Dazu gehört auch die gemeinsame, zielgerichtete Planung und Durchführung der Maßnahme.
Primäre Zielgruppe: Junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren.
Förderung bei einer Dauer von 5 bis 12 Programmtagen.
Die Anzahl der Teilnehmenden (in den jeweiligen Partnerguppen) soll ausgeglichen bzw. angemessen (multilaterale Maßnahmen) sein.
Bei Maßnahmen im Ausland sind maximal 30 Teilnehmende aus Schleswig-Holstein (bei mind. 5 TN aus Schl.-H.) förderungsfähig.
Bei Maßnahmen in Schleswig-Holstein sind maximal je 15 Teilnehmende der ausländischen Gruppen (bei je mind. 5 TN) förderungsfähig (insgesamt jedoch max. 60 ausländische TN.).
Daneben sind die Betreuer/innen (i.d.R. im Schlüssel 1:10) förderungsfähig.
Ggf. werden Maßnahmen in/mit Schwerpunkt-Ländern oder -Regionen höher bezuschusst als Maßnahmen in/mit anderen Ländern oder Regionen.
Antragsteller müssen damit rechnen, dass bei einem erhöhten Antragsaufkommen nicht der in den Richtlinien genannte Höchstbetrag der Förderung erreicht werden kann (gekürzet Förderung).
Weitere Detail-Informationen auf Anfrage (Jugendministerium, Tel.: 0431/988-0).
Anträge zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen aus Landesmitteln sind bis zum 01.03. des jeweiligen Maßnahmenjahres zu stellen. Finden Maßnahmen vor dem 01.03. statt, sollen die Anträge spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
Verspätet eingehende Anträge werden auf einer Warteliste geführt.
Anträge an das Jugendministerium (Land) sind mit den erforderlichen Unterlagen über das Jugendamt (Kreis) einzureichen.
(*= allgemeine Information; ohne Gewähr.)
Hinweis: Für einige Gruppen/Vereine ist das Land (Jugendministerium) zugleich Zentralstelle für Förderungen aus Bundesweiten Programmen (siehe -> Zentralstellenverfahren). In diesen Programmen gelten je eigene Antragsfristen. Um eventuelle Fragen klären zu können, planen Sie bitte nicht zu kurzfristig.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude