Familien sollen in den Ferien miteinander verreisen und sich dabei erholen. Finanziell besonders bedürftige Familien können dafür einen Zuschuss aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein erhalten.
Für wen ist ein Zuschuss möglich?
Für folgende Personengruppen ist ein Zuschuss durch das Jugendferienwerk möglich:
Familien, die Leistung zum Lebensunterhalt /insbesondere ALG II oder Sozialhilfe) erhalten und Familien, die einen Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz) erhalten, sowie Geringverdienende.
Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten,
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten.
Für andere Personen/-gruppen ist eine Förderung aus dem Jugendferienwerk „Familienurlaub“ leider nicht möglich, selbst wenn die finanzielle Situation schwierig
erscheint.
Familienurlaube können für die Dauer von mindestens 5 Tagen und maximal 14 Tagen
bezuschusst werden. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz im Kreis Stormarn haben.
Bei Familienurlauben können pro Familienmitglied und Reisetag bis zu 18,00 € verwendet werden. Die Zuwendung darf höchstens 65 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des
Familienurlaubs betragen. Kosten, die über den maximalen Zuschussbetrag hinausgehen, sind von ihnen als Eigenbeteiligung zu zahlen.
Die Familienurlaube werden eigenständig durch die Antragsteller*innen organisiert.
Die Antragstellung und die Abwicklung erfolgt durch das Jugendamt des Kreises Stormarn
(Antragfrist bis zum 31.10. des Antragsjahres).
Ihren stellen Sie bitte möglichst bis 6 Wochen vor der Reise an uns! Bitte beachten Sie auch dieses sowie diesen
Die Zuwendungsempfänger*innen verpflichten sich, die Fördermittel sachgerecht und
wirtschaftlich einzusetzen.
Es ist sinnvoll eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, so dass eine kostenneutrale Zurückerstattung bei nicht Antritt der Reise möglich ist. Aufwendungen für derartige Versicherungen werden über die Förderung mit finanziert.