Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Zur gesellschaftlichen Eingliederung, d. h. für den Besuch von Sport-, Kino-, Theater- und Konzertveranstaltungen, die Teilnahme an Ausflügen, geselligen Treffen, für Verwandtenbesuch oder ähnliche Zwecke bietet der Kreis Stormarn einen Fahrdienst für Behinderte, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel, Taxen oder private Fahrzeuge benutzen können, an.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind nur Stormarner Einwohner, soweit sie nicht in einer Einrichtung der Rehabilitation untergebracht und betreut werden.
Wie oft und wann kann der Fahrdienst in Anspruch genommen werden?
Der Fahrdienst kann einmal monatlich für eine beliebige Fahrt (Hin- und Rückfahrt) innerhalb des Kreisgebietes oder bis zu einem Umkreis von 50 km vom Wohnort gelegenen Ziel in Anspruch genommen werden. Die Beförderung einer Begleitperson ist eingeschlossen, soweit die Notwendigkeit durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird (Merkmal "B").
Für Krankentransporte, Fahrten zum Arzt, zur Ausbildungsstätte, zum Arbeitsplatz oder zur Schule kann der Fahrdienst nicht in Anspruch genommen werden.
Die Teilnahme beantragen Sie mit diesem Antragsformular.
Vergessen Sie nicht, die Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder ein ärztliches Attest beizufügen aus dem die genauen Diagnosen, die eine Teilnahme am Fahrdienst erforderlich machen, hervorgehen.
Weitere Details entnehmen Sie den Richtlinien des Kreises Stormarn über den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung.