Leistungen
Brauchtumsfeuer: Anmeldung ![Leistung des Zuständigkeitfinders von Schleswig-Holstein](/apps/lvw/images/icon_zufish.gif)
Leistungsbeschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Zurzeit ist diese Leistung online keiner Servicestelle im Kreis Stormarn zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.