Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Sie können auch aufgrund wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Gründe oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Gebiete ausgewiesen werden.
Naturschutzgebiete sind sehr beliebt als Naherholungsgebiete. Wir freuen uns, wenn Sie sich für die geschützten Lebensräume interessieren; gleichzeitig bitten wir Sie, Rücksicht auf die Schutzbedürfnisse der Tiere und Pflanzen zu nehmen und sich an folgenden Regeln zu halten.
- Hunde bitte anleinen
- Bitte keine Tiere stören
- Wege bitte nicht verlassen
- Bitte nichts zurücklassen
- Bitte nichts mitnehmen
Im Kreis Stormarn gibt es 18 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 4.720 Hektar. Dies entspricht einem Flächeanteil von etwa 6,16 Prozent des Kreisgebietes.
Hier finden Sie die Verordnungen der jeweiligen Naturschutzgebiete. Aus diesen Verordnungen ist der räumliche Geltungsbereich, wie auch der Schutzzweck ersichtlich. In der Übersichtskarte sind die Naturschutzgebiete grob eingezeichnet.
Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn.
Im Kreis Stormarn befinden sich darüberhinaus noch 4 Vogelschutzgebiete und 19 FFH-Gebiete.
Weitere Informationen über Schutzgebiete im Kreis Stormarn und in Schleswig-Holstein finden Sie im Umweltatlas SH und im Kartendienst Schutzgebiete in Stormarn desBundesamtes für Naturschutz
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) stellt im Internet für einzelne Naturschutzgebiete Klimadaten und Szenarien für Stormarn zur Verfügung. Die Detaildaten zu den einzelnen Naturschutzgebieten sind in der folgenden Liste mit dem Hinweis "PIK-Klimadaten" gekennzeichnet und verlinkt.