Projekt e-Gewerbe

Projekt e-Gewerbe

Projektbeschreibung

An einem typischen Verwaltungsprozess sind unterschiedliche Behörden beteiligt. Das Projekt e-Gewerbe untersucht diesen Prozess und gestaltet ihn so, dass eine medienbruchfreie Verarbeitung erfolgen kann.

Das Modellprojekt in den fünf Kommunen Kreis Stormarn, Kreis Segeberg, Stadt Ahrensburg, Stadt Norderstedt und Gemeinde Henstedt-Ulzburg zeigt, dass durch eine medienbruchfreie Verarbeitung von Daten nicht nur die Kosten reduziert werden, sondern sich auch die Dienstleistung deutlich verbessert.

Das Projekt wird auf Landesebene als Modellprojekt für „e-governmenttaugliche“ Geschäftsprozesse gesehen und kann ohne größere Aufwände auf andere Kommunen übertragen werden. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein kommt der Komponente einer flächendeckenden fachspezifischen e-Governmentanwendung besondere Bedeutung zu.

Schwerpunkte

Der Schwerpunkt des Projekts liegt zunächst auf der medienbruchfreien Verarbeitung der Gewerbeanzeigen von der Entgegennahme der Anzeige über die Verarbeitung bis zur Weiterleitung an die Empfängerbehörden.

Die verwaltungsinternen Prozesse werden also zukünftig vollelektronisch abgewickelt, anstatt die Daten an bis zu 13 Stellen in Papierform zu verschicken. So kann der Ablauf deutlich verkürzt und kostengünstiger gestaltet werden.

Diese verwaltungsinterne Optimierung bildet den Grundbaustein für einen weiteren Teil des Projektes, den Onlinedienst zum Gewerberegister. Dieses Register besteht zum einen aus der Gewerbemeldung und zum anderen aus dem Auskunftsdienst. Der Auskunftsdienst bietet sowohl Behörden, als auch berechtigten Privatpersonen und Unternehmen eine elektronische Gewerberegisterauskunft, und zwar an 24 Stunden und 7 Tagen die Woche.

Nach einmaliger Registrierung im zentralen Gateway können die Verwaltungsprozesse angestoßen werden. Auch die Gebühren für die Auskünfte werden über eine integrierte Bezahlplattform entrichtet. Besonderen Wert wurde hierbei auch auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Aspekte gelegt.

Durch die Verwendung zentraler Komponenten, die auch bereits für andere E-Governmentanwendungen, z.B. die Melderegisterauskunft im Einwohnerwesen, genutzt werden, ist die Übertragung auf andere Kommunen im Land Schleswig-Holstein ohne größeren Aufwand möglich.

Die Nutzung einer zentralen übergreifenden Infrastruktur ermöglicht es, aus Kundensicht ein flächendeckendes einheitliches Angebot zu nutzen, ohne dass die vor Ort eingesetzten Verfahren abgelöst werden müssen. Die im Projekt beschriebenen Geschäftsprozesse sind dokumentiert und können den örtlichen Abläufen angepasst werden. Sie werden für die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter entwickelt.

Struktur eGewerbe

Struktur eGewerbe (Bild anklicken für größere Darstellung).

Service

Gewerbeanzeigen

  • Internetformulare für Gewerbe-An-, -Um- und -Abmeldung
  • Anzeige verschiedener Eingabemöglichkeiten je nach „Zuständigkeit“ (Bürger, Sachbearbeiter)
  • Bargeldloser Geldeinzug über eine elektronische Plattform
  • Ausbau bis zur Einbindung der digitalen Signatur und Übertragung von elektronischen Dokumenten

Weiterleitung der Gewerbeanzeigen

  • Zukünftig ausschließlich in digitaler Form, wofür verschiedene Formate angeboten werden
  • In Einzelfällen: Einlesen der Gewerbedaten über Schnittstellen in Fachverfahren der Empfängerbehörden

Gewerbeauskunft

  • Basis für das ausgefeilte Rollenkonzept ist ein Spiegeldatenbestand, der „rund um die Uhr“ zur Verfügung gestellt wird
  • Daten werden entsprechend der Zuständigkeit der Gewerbeämter vorgehalten
  • Bedienung des Spiegeldatenbestandes erfolgt über die Weiterleitungsfunktion, wodurch der Bestand aktuell gehalten wird

Zentraler Zugang

  • Nutzer melden sich einmal am zentralen Gateway an und erhalten nach Prüfung den Zugang zu den beantragten Diensten
  • Alle zentralen Dienste (Bezahlung, Verteilung etc.) erfolgen über diese Infrastruktur

Die Gewerbeanzeige, die ein zentraler Prozess im Bereich des Wirtschaftsrechtes ist, wird durch das Projekt e-Gewerbe „e-governmenttauglich“ gemacht, und zwar unabhängig davon, welches Fachverfahren im Gewerbeamt eingesetzt wird. Im Rahmen des Projektes wurde somit ein erster Baustein entwickelt, der im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie weiter ausgebaut werden kann.

Projektpartner

Wappen Kreis Stormarn

Kreis Stormarn

Wappen Kreis Segeberg

Kreis Segeberg

Wappen Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg

Wappen Stadt Norderstedt

Stadt Norderstedt

Wappen Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Logo WAS

Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn

Logo Dataport

Dataport

Struktur eGewerbe

Struktur eGewerbe