Landrat
Der Landrat trägt die Verantwortung für den Geschäftsgang der Verwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung.
Der Landrat bereitet die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vor und führt sie aus.
Er ist für die Durchführung der dem Kreis übertragenen staatlichen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung und für die Aufgaben verantwortlich, die ihm als untere Landesbehörde übertragen wurden.
Landrat Dr. Henning Görtz
Vom Kreistag gewählt am 29.1.2016 (Wahlzeit 2016-2022).
Vom Kreistag wiedergewählt am 17.12.2021 (Wahlzeit 2022-2028).
Vertreter des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:
1. Stellvertreter des Landrates
Erster Kreisrat Joachim Wagner
Grüner Bogen 21
22113 Oststeinbek
Tel: 0 40 / 71 36 06 1
2. Stellvertreter des Landrates
Kreisrat Frank Schmalowsky
Bäkmüssen 6
23869 Elmenhorst
Tel.: 0 45 37 / 17 62
Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde hat der Landrat den
Leiter des Fachbereiches Sicherheit und Gefahrenabwehr
Andreas Rehberg
Tel: 0 45 31 - 160 13 84
Fax: 0 45 31 - 160 77 13 84
bestellt.
Frühere Stormarner Landräte und ihre Amtszeiten:
Klicken Sie auf die Bilder oder Namen, um die Biografien der Landräte anzusehen.
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Wilhelm von Levetzau
März 1867 - Juni 1880 -
Karl Freiherr von Hollen
Juli 1880 - Mai 1887 -
Detlev von Bülow
Mai 1887 - Juli 1894 -
Joachim von Bonin
Juli 1894 - November 1918 -
Friedrich Knutzen
August 1919 - März 1933 -
Dr. Constantin Bock von Wülfingen
April 1933 - Januar 1937
Dr. Erich Keßler
März 1937 - Juni 1940
Rolf Breusing
Oktober 1940 - August 1942
Karl von Lamprecht
August 1942 - Juni 1943
Rolf Carls
Juni 1943 - April 1945
Wilhelm Paasche
Mai 1945 - Februar 1946
Heinrich Eckholdt
Februar 1946 - Oktober 1946
Wilhelm Siegel
November 1946 - März 1956
Dr. Klaus von der Groeben
April 1956 - August 1957
Dr. Wennemar Haarmann
August 1957 - August 1975
Dr. Hans-Henning Becker-Birck
August 1975 - 12/1989
Dr. Hans Jürgen Wildberg
Juni 1990 - Februar 1998
Klaus Plöger
April 1998 - April 2016
Hinweise:
- Der Autor Henning K. Müller hat 2018 die Biografien der zwölf Landräte aufgearbeitet, die von der Weimarer Republik an bis in die 1970er-Jahre an der Spitze der Kreisverwaltung standen.
Das Ergebnis liegt in Buchform unter dem Titel „Die Stormarner Landräte und der Nationalsozialismus“ vor:
- Wir verwenden hier Fotografien der beim Kreis Stormarn vorhandenen Gemälde, die Originale sind im Verbindungsgang zwischen den Gebäuden A und B der Kreisverwaltung aufgehängt.
- Die Gemälde der Landräte bis 1975 wurden anhand von Fotos nachträglich erstellt. Seitdem werden die Gemälde erst nach Ende der jeweiligen Amtszeit angefertigt und dann in die Galerie aufgenommen.
- Von den Landräten von Lamprecht, Paasche und Eckholdt existieren keine Gemälde bzw. Fotos.
Stichwort „Landrat“ aus dem Stormarn-Lexikon:
„Seit dem 22.9.1867 wurde in den neu geschaffenen Kreisen das Modell der altpreußischen Kreisverwaltung umgesetzt. Jeder Kreis wurde von einem vom König ohne Begrenzung der Amtszeit ernannten Landrat geleitet, der als staatlicher Beamter sowohl Leiter der Kreisverwaltung als auch Präsident des Kreistages war.
Erster Landrat des Kreises Stormarn war seit 9.3.1868 Wilhelm von Levetzau, der ehemalige Amtmann der Ämter Reinbek, Trittau und Tremsbüttel. Mit Einführung der Kreisordnung vom 26.5.1888 erhielt der Kreisausschuss das Vorschlagsrecht, das allerdings im Kreis Stormarn nicht angewandt wurde.
Erst ab 1919 wählte der Kreistag den Landrat (Friedrich Knutzen). Während des Nationalsozialismus konnte der Kreisausschuss den Landrat empfehlen, was für Stormarn nicht nachweisbar ist. Die britische Militärregierung setzte mit der Verordnung vom 1.4.1946 die Trennung von Verwaltungs- und politischer Leitung um.
Nun übte der Landrat, der kurzfristig zunächst Kreistagspräsident hieß, die Funktion des ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreistages aus, während die hauptamtliche Verwaltungsleitung (Ober-) Kreisdirektor hieß. Beide wählte der Kreistag.
Erst mit der Kreisordnung vom 1.4.1950 bezeichnete Landrat wieder den leitenden Beamten der Kreisverwaltung. Seit der Kreisordnung vom 30.5.1997 wird der Landrat von den Wahlberechtigten des Kreises für sechs Jahre gewählt; Stormarn wählte als erster Kreis in Schleswig-Holstein im März 1998 einen Landrat.“
Barbara Günther
Ergänzung: 2009 ist die Direktwahl der Landräte in Schleswig-Holstein wieder abgeschafft worden. Seither wird der Landrat wieder vom Stormarner Kreistag gewählt.