Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

Hier können die Stormarner Autofahrerinnen und Autofahrer die Erteilung, Einziehung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen (Führerscheinen) beantragen.

Für den Pflichtumtausch in den Kartenführerschein werden keine Termine vergeben. Der vollständige Antrag ist per Post einzureichen.

Für andere Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde sind Terminvereinbarungen per Telefon oder Mail möglich!

Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt.

Die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Umtausch Führerschein

Gemäß § 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umzutauschen.

Bitte beachten Sie hierzu die stufenweisen Umtauschfristen:


Übersicht Umtausch Führerscheine als PDF

Die Bearbeitung dauert mindestens 12 Wochen.

Nach der Fertigstellung wird der Kartenführerschein auf Wunsch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt.

Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt (außer Stadt Bad Oldesloe, Amt Bad Oldesloe-Land und Amt Itzstedt) in Empfang nehmen.

Der alte Führerschein wird dann dort eingezogen oder auf Wunsch entwertet und an Sie ausgehändigt.

 

 

Termine

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.

Kunden ohne Terminbuchung müssen leider abgewiesen werden.

Beachten Sie vor der Buchung eines Termins die unten aufgeführten besonderen Regelungen und die FAQ (häufig gestellte Fragen).

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte ab um anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, einen Termin zu buchen.

Fahrerlaubnisbehörde:

04531/890220
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

 

 

 

Telefonische Erreichbarkeit

Um so viele Termine wie möglich vergeben und bearbeiten zu können, ist die telefonische Erreichbarkeit während der Dienstzeit eingeschränkt.

Uns erreichen derzeit täglich eine Vielzahl an E-Mails und bis zu 1.800 Anrufe zu sich wiederholenden Fragen. Einige Fragen haben wir weiter unten in den FAQ beantwortet.

Bevor Sie uns kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage in den FAQ bereits beantwortet ist. Vielen Dank!

Fahrerlaubnisbehörde:

04531/890220
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

 

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

Warum ist eine Terminvereinbarung überhaupt erforderlich?

Aufgrund stark gestiegener Anträge bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt.

 

 

Warum ist die Führerscheinstelle telefonisch nicht erreichbar?

Um möglichst viele Termine anbieten und bearbeiten zu können, sind die Bearbeitungszeiten für die Vorgänge zeitlich eng geregelt. Um diese Zeitvorgaben einzuhalten, können Telefonanrufe von den Mitarbeitern nur begrenzt angenommen werden.

Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit die Fahrerlaubnisbehörde per Mail zu erreichen.
Fahrerlaubnisbehörde: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

 

 

Warum werden nicht mehr Termine angeboten?

Die Anzahl der Termine ergibt sich zum einen aus der veranschlagten Bearbeitungszeit für die im Termin gebuchten Anliegen Umtausch, Erteilung etc. zum anderen aus der Zahl der Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten. Die Zahl der Termine ist rechnerisch begrenzt.

 

 

Ab wann ist ein Besuch der Führerscheinstelle wieder ohne Termin möglich?

Aufgrund stark gestiegener Anträge bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt.

 

Wir bitten um Verständnis und die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

 

 

Unsere Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr

Termine sind per Mail oder telefonisch zu vereinbaren.

Fahrerlaubnisbehörde:

04531/890220
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

 

 

Unsere Leistungen

 

 

Unsere Anträge und Dokumente: