Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Hier können die Stormarner Autofahrerinnen und Autofahrer die Erteilung, Einziehung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen (Führerscheinen) beantragen.
Für den Pflichtumtausch in den Kartenführerschein werden keine Termine vergeben. Der vollständige Antrag ist per Post einzureichen.
Für andere Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde sind Terminvereinbarungen per Telefon oder Mail möglich!
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt.
Die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Umtausch Führerschein
Gemäß § 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umzutauschen.
Bitte beachten Sie hierzu die stufenweisen Umtauschfristen:
Übersicht Umtausch Führerscheine als PDF
Die Bearbeitung dauert mindestens 12 Wochen.
Nach der Fertigstellung wird der Kartenführerschein auf Wunsch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt.
Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt (außer Stadt Bad Oldesloe, Amt Bad Oldesloe-Land und Amt Itzstedt) in Empfang nehmen.
Der alte Führerschein wird dann dort eingezogen oder auf Wunsch entwertet und an Sie ausgehändigt.
- Antrag auf Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein
- Antrag auf Ausstellung und Übersendung einer Karteikartenabschrift als PDF
oder als Online-Antrag
Termine
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.
Kunden ohne Terminbuchung müssen leider abgewiesen werden.
Beachten Sie vor der Buchung eines Termins die unten aufgeführten besonderen Regelungen und die FAQ (häufig gestellte Fragen).
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte ab um anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, einen Termin zu buchen.
Fahrerlaubnisbehörde: |
04531/890220 |
Telefonische Erreichbarkeit
Um so viele Termine wie möglich vergeben und bearbeiten zu können, ist die telefonische Erreichbarkeit während der Dienstzeit eingeschränkt.
Uns erreichen derzeit täglich eine Vielzahl an E-Mails und bis zu 1.800 Anrufe zu sich wiederholenden Fragen. Einige Fragen haben wir weiter unten in den FAQ beantwortet.
Bevor Sie uns kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage in den FAQ bereits beantwortet ist. Vielen Dank!
Fahrerlaubnisbehörde: |
04531/890220 |
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Warum ist eine Terminvereinbarung überhaupt erforderlich?
Aufgrund stark gestiegener Anträge bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt.
Warum ist die Führerscheinstelle telefonisch nicht erreichbar?
Um möglichst viele Termine anbieten und bearbeiten zu können, sind die Bearbeitungszeiten für die Vorgänge zeitlich eng geregelt. Um diese Zeitvorgaben einzuhalten, können Telefonanrufe von den Mitarbeitern nur begrenzt angenommen werden.
Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit die Fahrerlaubnisbehörde per Mail zu erreichen.
Fahrerlaubnisbehörde: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de
Warum werden nicht mehr Termine angeboten?
Die Anzahl der Termine ergibt sich zum einen aus der veranschlagten Bearbeitungszeit für die im Termin gebuchten Anliegen Umtausch, Erteilung etc. zum anderen aus der Zahl der Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten. Die Zahl der Termine ist rechnerisch begrenzt.
Ab wann ist ein Besuch der Führerscheinstelle wieder ohne Termin möglich?
Aufgrund stark gestiegener Anträge bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt.
Wir bitten um Verständnis und die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Unsere Öffnungszeiten
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Termine sind per Mail oder telefonisch zu vereinbaren.
Fahrerlaubnisbehörde: |
04531/890220 |
Unsere Leistungen
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausländische Fahrerlaubnis
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Dienstfahrerlaubnis
- Ersatzausstellung der Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz beantragen
- Ersatzführerscheindokument
- Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis: Status der Bearbeitung - Auskunft
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Fahrlehrerlaubnis
- Fahrlehrerprüfung: Zulassung
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Führerschein-Umtausch "alt gegen neu"
- Führerschein-Umtausch "unbefristeter Kartenführerschein in befristeten Kartenführerschein"
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Internationale Führerscheine
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift
- Kfz: Fahrtenbuch
- Namensänderung
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Probezeit
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung Führerschein-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Werkstattkarte / Unternehmenskarte
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
Unsere Anträge und Dokumente:
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins
- Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
- Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
- Antrag auf Ausstellung und Übersendung einer Karteikartenabschrift
- Antrag auf Erteilung (§ 4a FPersG) einer Fahrerkarte
- Antrag auf Erteilung (§ 4a FPersG) einer Unternehmenskarte
- Antrag auf Erteilung (§ 4a FPersG) einer Werkstattkarte
- Antrag auf Erteilung /Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für Kfz nach Entzug
- Antrag auf Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein
- Antrag auf Umtausch eines unbefristeten Kartenführerscheins in einen befristeten Kartenführerschein
- Antrag auf Änderung des Führerscheins
- Kombi-Antrag - Ersterteilung - Erweiterung - Umschreibung ausl. Fahrerlaubnis - Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
- Kombi-Antrag - Verlängerung C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Übersicht Umtausch Führerscheine