Landrat Dr. Wennemar Haarmann
8/1957 - 8/1975
Dr. Wennemar Hermann Haarmann
(*18.04.1914 †05.05.1993)
Landrat 8/1957 – 8/1975
Wennemar Haarmann schloss das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften 1941 mit Promotion ab, nachdem er zuvor als Gerichtsreferendar in Hamm/Westfalen tätig war. 1933 wurde er Mitglied im Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund und in der SA, 1938 dann in der NSDAP.
Es folgten weitere NS-Mitgliedschaften. Nach seinem Einsatz im Zweiten Weltkrieg (1939–1945) fand er im Juni 1945 eine Anstellung im Städtischen Wohnungsamt Hagen. 1947 erfolgte seine Ernennung zum Rechtsrat und der Wechsel in das Rechtsamt. Ab 1950 wirkte er als Stadtdirektor in Lüdenscheid.
1957 wurde Haarmann zum Landrat von Stormarn gewählt, 1963 und 1969 fanden die Wiederwahlen statt. In seiner 18-jährigen Amtszeit durchlief der Kreis trotz der Abtretung von Harksheide und Glashütte 1970 eine stürmische Aufwärtsentwicklung. Gefördert durch die WAS, entstanden insbesondere im Süden des Kreises Gewerbegebiete sowie Arbeitsplätze.
Durch neue Wohnsiedlungen wuchsen verstädterte Gemeinden heran, was wiederum den Ausbau von Infrastruktur und Verkehrswegen wie der B 404 bedingte. Mit diesem Strukturwandel entwickelte sich der überwiegend agrarisch geprägte Kreis zur suburbanen Region. Interessiert an den vielfältigen regionalplanerischen Problemen, galt Haarmann als Initiator der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise.
Nach seinem Ausscheiden war Haarmann als Rechtsanwalt in Bad Oldesloe tätig. Er gehörte dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag an (1957–1975), war im Vorstand (1959–1970, 1973–1975) und Vorsitzender (1966–1970) sowie in mehreren Ausschüssen. Zugleich saß er im Präsidium des Deutschen Landkreistages, im Verwaltungsrat der Landesbank und Girozentrale und im Vorstand des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein. 1963 erhielt er die Freiherr-vom-Stein-Gedenkmedaille, 1969 das Bundesverdienstkreuz am Bande und 1974 das Bundesverdienstkreuz I. Klasse.