Leistungen

Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:

  • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
  • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
  • sich nicht behaupten können. 

Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.

Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein: 

  • Entwicklung von Gruppendynamik.
  • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
  • Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
  • Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen. 
  • Konflikte friedlich lösen. 

Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten. 
 

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis 
  • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein. 
  • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
  • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht. 
  • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

210 Geschäftszimmer Soziale Dienste
Gebäude: D , 1.OG , Raum: D 101
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Telefon:

0 45 31 - 160 13 32

Fax:

0 45 31 - 160 16 24

Email:

jugendamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Corinna Schmolke

Telefon

04531 -  160  1332

Email

jugendamt@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 21 - Soziale Dienste
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sabine Schmidt

Telefon:

0 45 31 - 160 15 39

Fax:

0 45 31 - 160 16 24

Email:

s.schmidt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html