Leistungen
Darlehen vom Sozialamt bei Bezug von Sozialhilfe zurückzahlen
Leistungsbeschreibung
Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.
Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.
Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr örtliches Sozialamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
- Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.
Voraussetzungen
- Sie müssen aufgrund einer finanziellen Notsituation ein Darlehen vom Sozialamt bekommen haben.
Weiterführende Informationen
Zurzeit ist diese Leistung online keiner Servicestelle im Kreis Stormarn zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.