Leistungen

Grundstücksteilung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Grundstücksteilungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz werden nicht von den unteren Bauaufsichtsbehörden, sondern vom LLUR erteilt.

Informationen:

Für die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung der Veräußerung von Grundstücken mit mehr als 2 ha Größe im Stormarner Kreisgebiet war bis zum 31.12.2008 das Amt für ländliche Räume Lübeck (ALR) zuständig
(siehe http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/13z0/page/bsshoprod.psml?pid=Dokument...).

Mit Wirkung vom 01.01.2009 wurden

  • die Ämter für ländliche Räume,
  • die Staatlichen Umweltämter und
  • das Landesamt für Natur und Umwelt

aufgelöst.

Die Aufgaben der aufgelösten Ämter hat das zum selben Zeitpunkt gebildete Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Flintbek übernommen
(siehe http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1u8o/page/bsshoprod.psml?pid=Dokument...).

Anschrift:

Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.:04347 704-0
Fax: 04347 704-Nebenstelle
E-Mail: Poststelle-Flintbek@LLUR.landsh.de.

Einzelheiten finden Sie unter



Den Organisationsplan finden Sie unter


Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Bitte beim LLUR erfragen

Gebühren:

Bitte beim LLUR erfragen

Angeboten von

Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/bauaufsicht-und-denkmalschutz.html