Leistungen
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Leistungsbeschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
An wen muss ich mich wenden?
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn bietet diese Beratung nicht selbst an.
Wenden Sie sich bitte an:
pro familia Ahrensburg
Adresse: Große Str. 4 · 22926 Ahrensburg
Telefon: 04102 32966
Internet: https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/schleswig-holstein/ahrensburg.html
Welche Fristen muss ich beachten?
- Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Zurzeit ist diese Leistung online keiner Servicestelle im Kreis Stormarn zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.