Leistungen

Amtsärztliche Untersuchung

Leistungsbeschreibung

Die Kreise und kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst (Öffentlichen Gesundheitsdienst) einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Schleswig-Holstein alle Ärztinnen/Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher hingegen bezeichnete man üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin/Amtsarzt.)

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist unter anderem, dass sich Amtsärztinnen/Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen.

Amtsärztinnen/Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst,
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe,
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten,
  • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst,
  • Begutachtungen nach dem SGB XII,
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes,
  • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte,
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden,
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen,
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

  • Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen,
  • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen,
  • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung,
  • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren gemäß Gebührensatzung der Kreise und kreisfreien Städte beziehungsweise gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständiege Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VerwGebVO.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (MJG).

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

330 Geschäftszimmer Gesundheit
Gebäude: C , 2.OG , Raum: C 201
Reimer-Hansen-Str. 3 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Paubandt

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang links am Gebäude, kein Aufzug vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 33 - Gesundheit
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Ilona Czinczoll

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html