Leistungen

Ein Stiefkind adoptieren

Leistungsbeschreibung

Bei einer Stiefkindadoptionen wird das leibliche Kind der Partnerin oder des Partners adoptiert. Eine Adoption kann sinnvoll sein, wenn etwa zum getrennt lebenden Elternteil seit Jahren kein Kontakt besteht, der andere Elternteil verstorben oder unbekannt ist oder Stiefkinder erb- und unterhaltsrechtlich gleichgestellt werden sollen. Um das Wohl dieser Kinder zu garantieren, werden auch in diesen Fällen die Voraussetzungen und die Eignung des annehmenden Elternteils geprüft.
Durch die Adoption wird Ihr Stiefkind aus rechtlicher Sicht zu Ihrem Kind. Sie tragen dann für das Kind genauso Verantwortung wie für ein leibliches Kind. 

Alle beteiligten Personen müssen sich von einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. In den Gesprächen wird es auch darum gehen, ob es dem Kind nach der Adoption gut geht.

Die Bescheinigungen über diese Beratung müssen im Adoptionsverfahren beim Familiengericht vorgelegt werden. Eine Ausnahme von der Beratungspflicht besteht, wenn die Partnerin der leiblichen Mutter die Adoption beantragt und beide bei der Geburt des Kindes bereits miteinander verheiratet waren bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer festen Lebensgemeinschaft leben.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • opien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen (Optional)
  • Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
  • BZR-Auszug
  • Gesundheitszeugnisse
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Kopien von Einkommensnachweisen
  • Fotos (wenn möglich keine Passfotos)

Was sollte ich noch wissen?

Ein Stiefkind adoptieren können verschiedengeschlechtliche Paare und gleichgeschlechtliche Paare.

Um eine Stiefkindadoption handelt es sich auch, wenn in einer lesbischen Partnerschaft die Partnerin der leiblichen Mutter – etwa nach einer künstlichen Befruchtung oder Samenspende – die rechtliche Elternschaft für das gemeinsame Wunschkind erhalten möchte und dafür die Adoption des Kindes beantragt.

Verfahrensablauf

  • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
  • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
  • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
  • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Sie müssen als Paar miteinander verheiratet sein, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben. Als feste Lebensgemeinschaft gilt, wer mindestens vier Jahre zusammenwohnt oder ein gemeinsames Kind hat und als Familie zusammenlebt.
  • Sie sollten bereits eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammenleben, so dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
  • Beide Elternteile müssen dem Antrag zustimmen. Wenn das Kind 14 Jahre alt oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.
  • Das Kind muss über die bestehende Stiefelternschaft aufgeklärt sein, da vielleicht auch das Familiengericht mit dem Kind sprechen wird.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

213 Adoption und Pflegekinderdienst
Gebäude: D , 1.OG , Raum: D 131
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Manuela Kloke

Telefon

0 45 31  -  160  14 42

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

m.kloke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Martina Möller

Telefon

0 45 31 -  160  15 23

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

m.moeller@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Kerstin Brötzmann

Telefon

0 45 31 -  160  13 83

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

k.broetzmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Gesa Möller-Welge

Telefon

0 45 31 -  160  12 58

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

g.moeller-welge@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Iris Lucas

Telefon

0 45 31 -  160  35 41

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

i.lucas@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Christian Watermeyer

Telefon

0 45 31 -  160  11 53

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

c.watermeyer@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 21 - Soziale Dienste
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sabine Schmidt

Telefon:

0 45 31 - 160 15 39

Fax:

0 45 31 - 160 16 24

Email:

s.schmidt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html