Leistungen

Intensiv- und Krankentransport Durchführung

Leistungsbeschreibung

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen.

Notfallrettung:
Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in besonders ausgestatteten Rettungswagen in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.

Krankentransport:
Der Krankentransport ist die Beförderung anderer kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.

Luftrettung:
Die Luftrettung ergänzt und unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst insbesondere in der Notfallrettung und bei Verlegungen in andere Behandlungseinrichtungen.

An wen muss ich mich wenden?

An den jeweils zuständigen kommunalen Rettungsdienstträger.

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112. Krankentransporte werden ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen: ärztliche Verordnung.

Diese ärztliche Verordnung kann bei der Notfallrettung auch durch die Notärzte ausgestellt oder durch eine Beförderungsbestätigung des Krankenhauses ersetzt werden.

Welche Gebühren fallen an?

  • Es sind die zwischen den Krankenkassen und jedem kommunalen Rettungsdienstträger vereinbarte Benutzungsentgelte zu zahlen; bei der Luftrettung die mit den Luftrettungsunternehmen vereinbarten Entgelte.
  • Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse nach den Vorschriften des SGB V die Kosten der Versorgung durch Notärzte, der Rettungsfahrt zum Krankenhaus und von aus zwingenden medizinischen Gründen notwendigen Krankentransporten (bis auf die Zuzahlung nach § 61 SGB V in Höhe von maximal 10,00 Euro).

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - SHRDG),
  • Verordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (SHRDG-DVO),
  • §§ 60, 61, 62, 133 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

620 Integrierte Regional Leitstelle Süd / Rettungsdienst
Gebäude: B , 3.OG , Raum: B 369
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Florian Jans

Telefon:

0 45 31 - 160 12 60

Fax:

0 45 31 - 8 68 12

Email:

f.jans@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/integrierte-regionalleitstelle-rettungsdienst/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 62 - Integrierte Regionalleitstelle Süd / Rettungsdienst
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Florian Jans

Telefon:

0 45 31 - 160 12 60

Email:

f.jans@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/integrierte-regionalleitstelle-rettungsdienst/index.html