Pflegewohngeld (Pflegewohngeld nach § 6 Abs. 4 Landespflegegesetz (LPflegeG)) erhalten auf Antrag Personen, die in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind. Es kann bis zur Höhe der jeweiligen Investitionskosten gewährt werden.
Informationen:
Um Pflegewohngeld zu erhalten, sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen:
Sie müssen vor der Heimaufnahme im Kreis Stormarn aufhältlich gewesen sein.
Die Pflegewohngeldeinkommensgrenze liegt für das Jahr 2023 bei 1.675,58 €, für das Jahr 2024 bei 1.879,18 €.
Die Einkommensgrenze erhöht sich für berücksichtigungsfähige Familienangehörige um jeweils 318 € für das Jahr 2023 und um jeweils 357 € für das Jahr 2024.
Die Vermögensgrenzen beim Pflegewohngeld sind für alleinstehende Personen 6.900,00 € und für Ehepaare 11.900,00 €.
Der eigentliche Antrag wird üblicherweise vom Heim beim Kreis Stormarn gestellt. Sie als Heimbewohner/in geben hierzu jedoch Ihr Einverständnis.
Hierzu können die Vordrucke
heruntergeladen werden.
Von Ihnen als Heimbewohner/in ist der Vordruck Einverständniserklärung zum Antrag auf Pflegewohngeld auszufüllen. Mit entsprechenden Nachweisen versehen und unterschrieben soll dieser beim Fachdienst Hilfe zur Pflege des Kreises Stormarn abgegeben werden.
Angeboten von der Servicestelle
321 Hilfe zur Pflege / Koordination
Gebäude: A , EG , Raum: A 8.1
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang, Fahrstuhl vorhanden
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe