Dies ist eine Leistung im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL).
Informationen:
Wenn Sie gewerbsmäßig als Versteigerer tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Kreis Stormarn ist für die Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohner zuständig.
Voraussetzungen:
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden. Ebenso ist die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen im Einzelverkauf an den Letztverbraucher Waren, die sie in ihrem Geschäftsbetrieb führen, im Wege der Versteigerung nur als Inhaber einer Versteigerererlaubnis oder durch einen von ihnen beauftragten Versteigerer absetzen.
Auf Antrag können besonders sachkundige Versteigerer mit Ausnahme juristische Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Neben dem bisherigen schriftlichen Antragsweg bieten wir Ihnen einen elektronischen Antragsservice an. Der Kreis Stormarn nutzt hierzu die Infrastruktur des Einheitlichen Ansprechpartners in Schleswig-Holstein. Sie können diesen Service nutzen, sobald Sie sich für den jeweiligen Service registriert haben.
Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen des Einheitlichen Ansprechpartners gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass dieser Service kontinuierlich erweitert wird und im Jahre 2010 auch direkt über unsere Internetseite genutzt werden kann.