11.11.2003

Kreis Stormarn siegt im Müllgebührenstreit

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in erster Instanz drei anhängige Klagen gegen die Abfallgebührensatzungen des Kreises Stormarn der Jahre 2001 und 2002 abgewiesen.

Bei den Klagen ging es in erster Linie um die Frage, ob der Kreis den Erlös von ca. 9,4 Mio € aus dem Verkauf seiner Anteile an der MVA Stapelfeld GmbH im Jahr 1996 in die Gebührenkalkulation hätte einbringen müssen. Dies hätte zu einer etwa 50-prozentigen Gebührenminderung für ein Jahr geführt.

Der Kreis hatte das Geld zur Schuldentilgung in den allgemeinen Haushalt eingestellt. Wie das Gericht nun festgestellt hat, ist dem Kreis daraus kein Vorwurf zu machen. Auch eine unangemessene Benachteiligung der Abfallgebührenzahler ist daraus nicht herzuleiten.

Eine Berufung gegen das Urteil ist vom Gericht zugelassen worden.
Die näheren Einzelheiten des Urteils werden sich erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergeben, die jedoch erst in einigen Wochen erwartet wird.