26.10.2004

Hahnheiderhof in Hamfelde unter Denkmalschutz gestellt

Der „Hahnheiderhof“ in der Schulstraße 41 in Hamfelde, Kreis Stormarn, wurde am 20. Oktober 2004 vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, Kiel, unter Denkmalschutz gestellt.

Das östlich des Dorfes an einem Südhang unterhalb der Waldkante der Hahnheide gelegene Anwesen besteht aus dem mit den Wohnräumen nach Süden hin orientierten Wohngebäude und einem östlich im rechten Winkel angeordneten Nebengebäude, die als Abschluss der langgestreckten, von Ahornbäumen gesäumten Zufahrt einen Hofplatz bilden. Der Hahnheiderhof wurde 1912 von den Hamburger Architekten Ernst Küntzel und Ernst Koepcke für den Hofbesitzer Heinrich Christian Sophus Werner aus Hamfelde/Lauenburg und seine Frau Anne errichtet und 1913 bezogen.

Das Landesamt beschreibt die Anlage so: Das zweigeschossige Wohnhaus aus Rotstein trägt über dem rechteckigen Grundriss ein Vollwalmdach mit Zwerchgiebeln in den Schmalseiten. Das Portal der Eingangsloggia mit eingezogenem halbrunden Giebel liegt auf der Westseite. Die Südfassade ist von rustizierten Kollossallisenen in sechs Achsen gegliedert, die Seitenachsen mit eingeschossigen polygonalen Standerkern unter Altanen. Die mittleren vier Fenster im Erdgeschoss sind bekrönt von Dreipassbögen mit wappenartigen Schmuckrelieffs, im Dach erfolgt der Abschluss durch vier Halbrundgauben. Die auswärts schlagenden, versprossten Holzfenster haben überwiegend liegende Glasformate.

Das eingeschossige Nebengebäude wurde als Gesindewohnhaus mit Garagen und Werkstatt in einer dem Haupthaus angepassten Architektur ebenfalls unter einem Walmdach erbaut. An der Südseite erfolgten Umbauten zur Nutzung als Wintergarten.

Zwischen 1910 und 1914 wurden von den Hamburger Architekten E. Küntzel und E. Koebcke mehrere qualitätvolle Bauten, zumeist Wohnhäuser, in Trittau und seiner näheren Umgebung errichtet. Sie sind auch die Architekten des 1921 in Großensee für den Hamburger Kaufmann Theodor Raidt errichteten großen Hofanlage mit Wohnhaus, mehreren Wirtschaftsgebäuden und Toranlage, die bereits 1992 komplett unter Denkmalschutz gestellt wurde (jetzt Hof Eylmann).

Von der sonstigen zeitgenössischen Bauproduktion zeichnet sich das Wohngebäude des Hahnheiderhofes, das stilistisch der Heimatschutz-architektur zuzuordnen ist, unter Einbeziehung einzelner neobarocker Elemente, nach Ansicht des Landesamtes durch besonders hochwertige Architekturdetails und qualitätvollen Bauschmuck aus. Die wesentlichen Architekturelemente im äußeren Erscheinungsbild wie die bauzeitliche Ausstattung der Wohnräume im Innern sind nahezu vollständig erhalten.

„Das Wohngebäude ist wegen seiner besonderen künstlerischen Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen worden. Das baulichen Ensemble von Wohnhaus, Werkstattgebäude und der bauzeitlichen Zufahrtsallee prägt überdies die Kulturlandschaft der Hahnheide und ist deshalb als Gesamtheit von besonderer Bedeutung“, so das Landesamt für Denkmalpflege in seiner abschließenden Bewertung.