03.02.2012

Erdwärmeanlagen für die Hausheizung

ErdwärmeIn Zeiten steigender Energiepreise suchen immer mehr Hausbesitzer nach Alternativen zur herkömmlichen Gas- oder Ölheizung. Den Heizbedarf über eine Erdwärmeanlage (Wärmepumpe) zu decken, ist eine Möglichkeit, regenerative Energiequellen zu nutzen. Die Untere Wasserbehörde und die Klimaschutzbeauftragte des Kreises Stormarn informieren über das Antragsverfahren für den Bau solcher Anlagen sowie über Fördermöglichkeiten.

Erdwärmeanlagen nutzen die natürliche Erdwärme für die Beheizung und Warmwasserversorgung eines Gebäudes. Über eine Erdsonde (i.d.R. bis 100 m tief) oder einen Kollektor (bis ca. 4 m tief) wird dem Erdreich Wärme entzogen und über ein Wärmeträgermedium zur Wärmepumpe transportiert. Diese erhöht die gewonnene Wärme auf die nötige Heizungstemperatur und nutzt dafür Strom. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen ist dabei der Anteil der Erdwärme an der Gesamtwärmeleistung, also eine möglichst hohe Jahresarbeitszahl. Eine ausführliche Beratung durch geeignete Fachfirmen, ausreichende Dimensionierung der Gesamtanlage und vor allem eine sorgfältige Ausführung der Erdarbeiten durch zertifizierte Unternehmen sind dabei unerlässlich.

Erdwärmeanlagen stellen einen Eingriff in das Grundwasser dar und müssen daher bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn beantragt werden. Die Behörde entscheidet ob und wie die Erdwärme gewonnen werden kann und erteilt eine Erlaubnis. Eine unbeschränkte Nutzung der Erdwärme ist allerdings nicht immer möglich. „In sensiblen Bereichen, wie einem Wasserschutzgebiet ist Erdwärme unter Umständen nur mit Einschränkungen nutzbar“, so die zuständige Sachbearbeiterin des Kreises Stormarn, Christina Kruse.

Um Verzögerungen im Zeitplan eines Hausbaus zu vermeiden, sollte der Antrag für die Erdwärmeanlage rechtzeitig und komplett eingereicht werden. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Kreises Stormarn abrufbar unter: www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.html?fb=8&fd=27

Weitere Details finden sich in der Landesbroschüre „Geothermie in Schleswig Holstein – Leitfaden für oberflächennahe Erdwärmeanlagen“: www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/geologie/geothermie_2011.pdf
Auskünfte zu Antragsverfahren und benötigten Unterlagen, sowie Informationen über Besonderheiten in Wasserschutzgebieten, erteilt Frau Christina Kruse, Tel. 04531/160-165, beim Kreis Stormarn.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden z.B. für die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden und stellt auch eine Liste förderfähiger Anlagen zur Verfügung (www.bafa.de ). Die Basisförderung für Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt z.B. 2.400 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW bei einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden. Eine Bonusförderung ist außerdem möglich, wenn auch eine vom BAFA geförderten Solarkollektoranlage errichtet wird.
Auskünfte zu Fördermöglichkeiten von erneuerbaren Energien gibt es bei der Klimaschutzbeauftragten Frau Isa Reher, Tel. 04531/160-637 und auf der Förderseite:
www.kreis-stormarn.de/go/energieberatung