Geflügelinfluenza – Aufhebung der amtlichen Sperrmaßnahmen
Einen Monat nach Feststellung der Geflügelinfluenza auf einem Bioland-Hof in Tangstedt im Kreis Stormarn können die amtlich verfügten Sperrmaßnahmen am Sonntag, 20. Januar 2013 aufgehoben werden.Die erforderlichen Auflagen, wie die Durchführung umfangreicher Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Kontaktbereich des Geflügels, wurden zwischenzeitlich abgeschlossen und behördlicherseits abgenommen. Weitere Fälle der Geflügelinfluenza sind seit der ersten Feststellung amtlich nicht bekannt geworden.
Bei der nachgewiesenen Viruserkrankung handelte es sich um einen wenig krankmachenden und für den Menschen nahezu ungefährlichen Virustyp der sogenannten Geflügelgrippe.