20.10.2014

Minijobs – Aufklärung und Information zu den Rechten von „Minijob-Beschäftigten“

Am 30.10.2014, 9.00 bis 11.00 Uhr, findet in der Arbeitsagentur Bad Oldesloe, Berliner Ring 8-10, Raum 20, eine Informationsveranstaltung zu den sog. Minijobs statt. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frau Ines Hemme-Oels, wird über arbeitsrechtliche Fragen informieren und auf folgende Punkte eingehen:

• Welche Rechte bestehen bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft und Kündigung?
• Gibt es Mindestlöhne?
• Was ist, wenn das Kind erkrankt?
• Wie lange kann ich Ansprüche rückwirkend geltend machen?
• Was bedeutet eine Beschäftigung zwischen 450,01 und 850 Euro?
• Wie verhält es sich mit Verträgen, die schon vor dem 01.01.2013 geschlossen wurden?

Minijobs sind allgegenwärtig und zwei Drittel der Beschäftigten in Minijobs sind Frauen. Die Rahmenbedingungen wurden 2003 weiterentwickelt. Ziel war es, dass Minijobs für Langzeitarbeitslose und für Frauen nach einer längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechung eine Brücke in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein sollten.

Das ist jedoch nicht immer der Fall, wie eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufzeigt. In der Veranstaltung möchten wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines Minijobs diskutieren.

Die Veranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Stormarn. Kooperationspartnerinnen sind die Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Stormarn sowie die Beratungsstelle FRAU & BERUF Bad Oldesloe.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.