Lexikon

Begriff: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel - §§ 67 - 69 SGB XII)

Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie hierzu aus eigener Kraft nicht fähig sind.

Die bisherigen Bestimmungen des § 72 BSHG sind inhaltlich unverändert in das SGB XII übernommen worden.

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