Lexikon

Begriff: Zentralstellenverfahren

Fördermittel für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden ausschließlich über sogenannte Zentralstellen vergeben.
(Gleiches gilt auch für die meisten zwischenstaatlichen Programme.)

  • Jugendgruppen, die über ihren Bundesverband Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes erhalten können, müssen ihre Anträge an ihren Bundesverband stellen. Für diese Jugendgruppen ist also ihr Bundesverband die Zentralstelle.
  • Für alle anderen Jugendgruppen im Land Schleswig-Holstein gilt das Jugendministerium als Zentralstelle (Telefon: 0431/988-0).
    Gleiches gilt für kommunale Träger, die eine Maßnahme der internationalen Jugendarbeit durchführen - außerhalb kommunaler Partnerschaften! *

Weitere Informationen (Förderung internationaler Begegnungen durch Zentralstellen):

Vor-Anmeldung von Maßnahmen und Planungen
Es wird empfohlen, eine Maßnahme über die Zentralstelle (siehe oben) vor-anzumelden, sobald deutlich wird, dass sie stattfinden soll.
Mit "Vor-Anmeldung" ist nicht die relativ "kurzfristige" Antragstellung gemeint. Vielmehr geht es darum, die Zentralstelle so frühzeitig über beabsichtigte Maßnahmen zu informieren, damit Diese (ebenso frühzeitig) die hierfür erforderlichen Mittel bei der dafür zuständigen Bundesstelle anmelden/einwerben kann.
In der Regel sind es bilaterale Programme zum Jugendaustausch, deren Budgets der Bund für sich und mit seinen jeweiligen Partnerländern abstimmen muss. Dies benötigt einen z.T. sehr langen Vorlauf.
Natürlich werden immer auch Gelder für kurzfristige Bedarfe eingeplant. Wer also nicht so weit im Voraus planen kann, hat durchaus gute Chancen auf Förderung! Aber: Je langfristiger und konkreter geplant werden kann desto gezielter können die Förderbedarfe berücksichtigt werden.

Förderung von Sondermaßnahmen der Internationalen Jugendarbeit (nach KJP)
Eine frühzeitige Meldung bei der Zentralstelle ist auch deshalb ratsam, da es einige Sonderprogramme mit bestimmten Ländern oder zu bestimmten Inhalten gibt. Diese Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit haben teils eigene Regelungen und Fristen.
Ein detaillierter Überblick über die Sondermaßnahmen ist an dieser Stelle leider nicht möglich. Wegen weiterer Informationen (allgemein oder aufgrund Ihrer Vorplanung oder Idee) wenden Sie sich bitte frühzeitig und direkt an Ihre Zentralstelle.

Antragsfristen
Bitte beachten Sie, dass die unterschiedlichen Programme auch unterschidliche, i.d.R. jedoch recht frühe Antragsfristen haben (z.B. zu Beginn des Maßnahmenjahres oder gar noch im Vorjahr der Maßnahme).
Beachten Sie auch, dass zu denselben Programmen jede Zentralstelle eigene Antragsfristen haben kann.
Soweit Sie Antragsfristen nicht einhalten können, besteht ggf. dennoch die Möglichkeit einer Förderung über Warteliste. Details zu Antragsfristen erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Zentralstelle.

Es gibt also gute Gründe, sich rechtzeitig bei der Zentralstelle zu informieren oder Maßnahmen anzumelden. Die Perspektive für eine gute Förderung (die ja i.d.R. wieder Ihren Teilnehmenden zugute kommt) lont zumindest ein Nachfragen (auch bei kleineren Maßnahmen oder für ungeübte Antragsteller).


Noch einige Hinweise:

Anträge für Maßnahmen, die im Rahmen kommunaler Partnerschaften durchgeführt werden sollen, müssen an den jeweilgen kommunalen Spitzenverband gerichtet werden - es sei denn, dass das jeweilige Förderprogramm einen anderen Weg vorsieht.

Die Zentralstellen bearbeiten die Förderung auf ihrer Ebene. Träger können grundsätzlich davon unabhängig zu ihrer Maßnahme auch Förderungen bei anderen Ebenen (Gemeinde, Kreis, EU) beantragen (soweit dort eine eine Förderung vorgesehen ist).


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