Leistungen
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.
An wen muss ich mich wenden?
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag, sofern vorhanden
- Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)
Welche Gebühren fallen an?
Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.
- Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.
Verwaltungsgebühr: EUR 22.00
Vorkasse: Nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Der Antrag wird geprüft.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
Voraussetzungen
Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
Zuständige Stellen in der Region
Zurzeit ist diese Leistung online keiner Servicestelle im Kreis Stormarn zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.