Was muss man tun, wenn sich der Familienname geändert hat?
Informationen:
Hat sich der Familienname geändert, ist man nicht verpflichtet, eine Änderung des Führerscheines vorzunehmen. Um Schwierigkeiten bei einer Führerscheinkontrolle vorzubeugen, sollte man jedoch den Führerschein erneuern lassen.
Besitzt man schon einen Karten-Führerschein, so beträgt die Verwaltungsgebühr 22,80 €.
Ist die Fahrerlaubnis bisher noch nicht auf den Karten-Führerschein umgestellt worden, so beträgt die Verwaltungsgebühr 25,30 €.
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Hinweise für Behinderte:
barrierefreier Zugang vorhanden
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe