Leistungen

Heilpraktikerüberprüfungen

Informationen:

Uneingeschränkte Kenntnisüberprüfung und
Kenntnisüberprüfung eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie

Termine für die Jahre 2024 und 2025:

  • Mittwoch, 25.09.2024
  • Mittwoch, 12.03.2025
  • Mittwoch, 03.09.2025

Die Abgabefrist für die kompletten Antragsunterlagen ist spätestens 9 Wochen vor Prüfungstermin.

Die Einladungen für die Prüflinge werden spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Kenntnisüberprüfung vom Kreis Nordfriesland versandt.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Bitte die nachfolgenden Unterlagen spätestens 9 Wochen vor der schriftlichen Überprüfung einreichen.

  • Formloser Antrag
    Antrag zur Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
  • Erklärung darüber, dass
    1. bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem HP-Gesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde,
    2. kein gerichtliches oder staatsanwaltschaftliches Verfahren mit direktem oder indirektem Bezug zur beantragten Tätigkeit anhängig ist [Eigenerklärung].
    Die Erklärung kann ebenfalls auf o.g. Formular erfolgen.
  • Ablichtung des Personalausweises
  • Ein beglaubigter Nachweis darüber, dass mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (Gesetz: “abgeschlossene Volksbildung“) vorliegt
  • Ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE) im Original, das zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate sein darf. Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis erst, wenn Sie vom Kreis ein gesondertes Schreiben erhalten haben.
  • Ein ärztliches Zeugnis im Original, das zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate sein darf. Aus dem ärztlichen Zeugnis soll hervorgehen, ob Sie die für die Berufsausübung erforderliche Eignung haben. Hierbei soll der untersuchende Arzt besonders zu körperlichen Leiden, zu Schwächen geistiger oder körperlicher Kräfte und zur Sucht Stellung nehmen.
    Ärztliches Zeugnis für Heilpraktiker/innen
  • Kurzgefasster Lebenslauf
  • Nur bei sektoralen HP beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie:
    - aussagekräftige Unterlagen zu Ihrer bisherigen Berufsausbildung, Prüfungszeugnis(se), Diplom, Fort- und Weiterbildungsbescheinigungen, etc.
    - eine beglaubigte Berufsurkunde als Physiotherapeut/in

Gebühren für die Heilpraktiker Prüfung:
Das gesamte Antragsverfahren ist gebührenpflichtig. An den Kreis Stormarn müssen Sie Kosten in Höhe von z.Zt. etwa

  • 175,00 €, schriftliche Kenntnisüberprüfung
  • 225,00 €, mündliche Kenntnisüberprüfung
  • 150,00 € Erlaubniserteilung

entrichten.

Im Falle einer Ablehnung werden 75% der Genehmigungsgebühr (~112,50 €) als Gebühr erhoben (erst nach Eingang des Gebührenbescheides).

Angeboten von der Servicestelle

330 Geschäftszimmer Gesundheit
Gebäude: C , 2.OG , Raum: C 201
Reimer-Hansen-Str. 3 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Paubandt

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang links am Gebäude, kein Aufzug vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 33 - Gesundheit
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Ilona Czinczoll

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html