Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Informationen:
Falls der Halter nicht selbst die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der/die Beauftragte eine schriftliche Vollmacht, eine schriftliche Verlusterklärung und den Personalausweis/Pass des Halters vorlegen (leserliche Kopie).
Sind für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulas-sungsbescheinigung Teil 1 und 2) ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
ggf. Fahrzeugbrief
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
ggf. Diebstahlmeldung der Polizei (soweit vorhanden)
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe