Bei einer bestimmten Größe sind manche Bauvorhaben baugenehmigungs- und bauanzeigefrei.
Werden sie jedoch in Landschaftsschutzgebieten (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) errichtet, ist dafür in eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (z. B. bei Zäunen, Carports, Aufstellung von Bauwagen, Gartenhaus usw.).
Lageplan mit Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und vorhandenen Bäumen, Knicks, Kleingewässern, Feuchtwiesen und Sträuchern.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich erfolgen.
Gebühren:
nach Verwaltungsaufwand und Größe des Bauvorhabens
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Fachdienst 55 - Naturschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe