Leistungen

Gewässeraufsicht

Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern - Gewässeraufsicht

Informationen:

Die Wasserbehörden sind als Garant verpflichtet, darauf zu achten, dass jede vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer unterbleibt. Der Fachdienst Wasserwirtschaft nimmt die Gewässeraufsicht als untere Wasserbehörde unter Anderem durch folgende Aufgaben wahr:

  • Kontrolle der Kläranlagen
  • Sicherung der Vorflut
  • Überprüfung und Verfolgung von Gewässerverunreinigungen

Rechtsgrundlagen
§ 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt
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