Leistungen

Rote Kennzeichen für Händler und Kfz-Betriebe

Informationen:

Rote Kennzeichen können durch die Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstel-lern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern be-fristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unter-schiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.

Die Zuteilung kann nach Eingang des Antrages bis zu 3 Wochen dauern.

Merkblatt Rote Dauerkennzeichen für Händler und Kfz-Betriebe