Haben Sie vor, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation oder Ihren ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen? Dann können Sie sich in Deutschland qualifizieren, um Ihre fehlenden theoretischen und praktischen Kenntnisse zu erwerben. Diese Qualifizierung ist auch im Zuge einer Beschäftigung in Deutschland möglich.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Qualifizierung im Rahmen einer Beschäftigung erhalten, wenn sie sich dazu verpflichten, den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis zu stellen. Sie müssen das Anerkennungsverfahren in Deutschland aktiv mitgestalten und ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie unter anderem, ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter. Sie prüft,
- ob in einem nicht-reglementierten Beruf eine qualifizierte Beschäftigung erforderlich ist oder
- ob in einem reglementierten Beruf eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist und hier eine nicht-qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden soll.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) muss Ihnen bestätigen, dass Sie über eine der folgenden ausländischen Berufsqualifikationen verfügen:
- mindestens zwei-jährige Ausbildung oder
- Hochschulabschluss, der in dem jeweiligen Staat anerkannt ist
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist befristet. Sie wird für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), höchstens jedoch für ein Jahr erteilt.
Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br>
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 92
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Heklau
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 13 77
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.heklau@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau S.Böhm
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)
Telefon
0 45 31 - 160 18 21
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wefels
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 10 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wisner
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse Kh - Z,
Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z,
EU-Staatsangehörige Kh - Z
Telefon
0 45 31 - 160 16 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.wisner@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bock
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
04531 - 160 17 75
Fax
04531 - 160 12 11
Email
d.bock@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 93
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 11 36
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einladung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht
Widerspruchs- und Klageverfahren A-K
Vorbeglaubigungen und Apostille
Telefon
0 45 31 - 160 12 29
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Schütt
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement A - Kar,
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 11 23
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.schuett@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Sprave
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
b.sprave@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bojens
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement Kas - Z:
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 16 54
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.bojens@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Engelmann
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 15 97
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.engelmann@kreis-stormarn,de
Sachbearbeiter/-In
Frau Ramm, Frau Fleischhauer
Zuständigkeit
Terminvereinbarung
Servicepoint
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
termine-abh@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Rettieck-Süfke
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 16 17
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Lenz
Zuständigkeit
Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 13 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Martinius
Zuständigkeit
EU-Staatsangehörige / Registratur
Telefon
0 45 31 - 160 18 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.martinius@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau N.Böhm
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Kohlmann
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein
Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z
Telefon
0 45 31 - 160 18 04
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
d.kohlmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Hoffmann
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
y.hoffmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Klahn
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 12 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.klahn@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Bendig
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 16 44
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Boche
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br>
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 11 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
l.boche@kreis-stormarn.de