Leistungen
Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Eine Ausnahme bildet der befristete und prüfungsfreie Fischereischein, besser bekannt als Urlaubsfischereischein. Dieser erlaubt es Ihnen bis zu 28 Tage zu angeln oder zu fischen. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.
Bitte beachten Sie, dass der Urlauberfischereischein eine Ausnahmegenehmigung von der im Regelfall geltenden Fischereischeinpflicht ist. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um vor allem Touristen und Touristinnen den kurzfristigen Zugang und erstmaligen Kontakt zum Angeln zu erleichtern. Der Urlauberfischereischein ersetzt nicht den regulären Fischereischein.
An wen muss ich mich wenden?
Örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro, sowie die obere Fischereibehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass in Küstengewässern, an denen besondere Fischereirechte bestehen (in der Eider, der Schlei und in Teilen der Lübecker Bucht) sowie an allen Binnengewässern, neben dieser Ausnahmegenehmigung eine schriftliche Erlaubnis der/des Fischereiberechtigten erforderlich ist, welche Sie zusätzlich einholen müssen.
Verfahrensablauf
- Der Urlauberfischereischein wird Ihnen von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
- Sie beantragen den Urlauberfischereischein vor Ort oder online über den Online-Dienst des Landes.
- Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine sowie deren einmalige Verlängerung auch in einem automatisierten Verfahren erteilen. Das vom automatisierten Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat beim Fischfang mitzuführen.
- Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von Ihnen als Inhaber und Inhaberin des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein.
Zuständige Stellen in der Region
Zurzeit ist diese Leistung online keiner Servicestelle im Kreis Stormarn zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.