Leistungen

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihren waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).

Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass werden nur Waffen eingetragen, für die Sie eine gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz haben (Waffenbesitzkarte). In den Europäischen Feuerwaffenpass können maximal 10 Waffen eingetragen werden.

Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als Sportschütze.

Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise daher umfassend über die in den Staaten jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen.

Bei Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Europäischen Feuerwaffenpass aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

6112 Waffenbehörde
Gebäude: O , EG
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13) , 23843 Bad Oldesloe

Email:

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/waffenbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

alle Innenstadtlinien, Haltstelle Hagenstraße

Parkmöglichkeiten:

Kostenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Hansen

Zuständigkeit

Waffenaufbewahrungskontrollen

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr kleine Bornhorst

Zuständigkeit

Jagdangelegenheiten

Telefon

0 45 31 -  160  1309

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bronny

Zuständigkeit

kleine Waffenscheine und Waffenaufbewahrung

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Schultz

Zuständigkeit

Waffenangelegenheiten

Telefon

0 45 31 -  160  1314

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Peters

Zuständigkeit

Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten

Telefon

0 45 31  -  160  1193

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wagener

Zuständigkeit

Waffenangelegenheiten

Telefon

0 45 31  -  160  1464

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html