Leistungen

Kinder- und Jugendschutz

Ordnungsrechtlicher, erzieherischer und struktureller Kinder- und Jugendschutz

Informationen:

Der Kinder- und Jugendschutz gliedert sich in drei Teilbereiche:
1. Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz
Regelt über Altersbegrenzungen mögliche Gefährdungsbereiche und weist Erwachsenen die Verantwortung zur Sicherstellung zu. Jugendschutzrechtliche Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Verträgen festgelegt, wie z. B. Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV).

2. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Unterbreitung von Angeboten und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Multiplikator/-innen und Erziehungsberechtigte um einen Gefährdungsschutz sicherzustellen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen (§ 14 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

3. Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz gestaltet die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen mit, indem Betroffene z. B. in Partizipationsprojekte eingebunden werden und politische Beschlüsse seine Anregungen aufgreifen.

Kinder und Jugendliche sind in der heutigen Zeit außerordentlich vielen Einflüssen und Reizen ausgesetzt, mit denen sie umzugehen lernen müssen.

Einflußbereiche, die nicht immer dem Alter, der physischen und psychischen Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Nicht jedes Kind oder jeder Jugendliche ist ausreichend gefestigt, sich vor diesen Einflüssen selbst schützen zu können.

Der gesellschaftliche Schutzgedanke soll im Ergebnis einen Rahmen für die Vorbereitung auf die Erwachsenenrolle sicherstellen. Neben den Eltern und Gleichaltrigen begleiten verschieden Institutionen die jungen Menschen in dieser Phase auf dem Weg zu Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit.

So richten sich Auflagen und Sanktionen nicht gegen die Kinder und Jugendlichen, sondern nur gegen die erwachsenen Verursacher (z. B. Diskothekenbesitzer/-innen, GaststättenbetreiberI/-innen etc.).

Ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Wahrung des „Kindeswohls“, durch den Staat, der das natürliche Recht der Eltern auf Erziehung einschränkt und Kinder und Jugendliche gegen potentielle Gefährdungen der Erziehungsberechtigten oder Anderer schützt.

Der Kinder- und Jugendschutz soll Kinder und Jugendliche einerseits informieren, aufklären und fördern sowie andererseits darauf achten, dass bestehende Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Hierbei werden unterschiedliche pädagogische Zugangsweisen wie Prävention, Intervention, Partizipation, Information, Aufklärung, Erziehung und Bildung gewählt.

Handlungsfelder des Kinder- und Jugendschutzes sind:

Erzieherischer / pädagogischer Bereich:

  • Soziales Lernen
  • Gewalt- und Mobbingprävention
  • Suchtprävention
  • Medienerziehung

Ordnungsrechtlicher / restriktiver Bereich:

  • Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen
  • Kooperation und Beratung bei Jugendschutzkontrollen
  • Marktbeobachtungen
  • Beratung von Gewerbetreibenden

Jeder Bereich für sich stellt einen eigenen Schwerpunkt dar und wird durch entsprechende Gesetze und Konzeptionen geregelt und umgesetzt.

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