Leistungen

Ein verwandtes Kind adoptieren

Leistungsbeschreibung

Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert. 
Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.

Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen. 

Bei  Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
  • Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
  • BZR-Auszug
  • Gesundheitszeugnisse
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Kopien von Einkommensnachweisen
  • Fotos (wenn möglich keine Passfotos)

Verfahrensablauf

  • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
  • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
  • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
  • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption

Voraussetzungen

Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

213 Adoption und Pflegekinderdienst
Gebäude: D , 1.OG , Raum: D 131
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Manuela Kloke

Telefon

0 45 31  -  160  14 42

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

m.kloke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Martina Möller

Telefon

0 45 31 -  160  15 23

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

m.moeller@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Kerstin Brötzmann

Telefon

0 45 31 -  160  13 83

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

k.broetzmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Gesa Möller-Welge

Telefon

0 45 31 -  160  12 58

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

g.moeller-welge@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Iris Lucas

Telefon

0 45 31 -  160  35 41

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

i.lucas@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Christian Watermeyer

Telefon

0 45 31 -  160  11 53

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

c.watermeyer@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 21 - Soziale Dienste
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sabine Schmidt

Telefon:

0 45 31 - 160 15 39

Fax:

0 45 31 - 160 16 24

Email:

s.schmidt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html