Leistungen

Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. In diesem Fall muss er die Vaterschaft freiwillig anerkennen.

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, kann die Vaterschaft auch vor Gericht festgestellt werden. Dazu können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.

Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:

  • Unterhaltsansprüche des Kindes
  • Unterhaltsansprüche der Mutter
  • Sorgerecht
  • Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
  • Erteilung des Namens des Vaters

Beistandschaft

Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten.

Es kann zum Beispiel

  • den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
  • die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
  • den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
  • den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
  • eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
  • den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
  • die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
  • den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.

Beistandschaft beenden

Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Er-klärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für eine Beratung: keine Unterlagen notwendig
  • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Gebäude: 
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Odesloe

Kontaktperson:

Sonja Buhk (Teamsprecherin)

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/team-ii-beistandschaften.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bushaltestelle Klinikum Bad Oldesloe

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze in der Schützenstraße

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Hail

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  11 34

Fax

0 45 31 -  160  77 11 34

Email

f.hail@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Stoffers

Zuständigkeit

Buchstaben L, Q, Z

Telefon

0 45 31 -  160  15 20

Fax

0 45 31 -  160  77 15 20

Email

a.stoffers@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Roden

Zuständigkeit

Buchstaben B

Telefon

0 45 31 -  160  13 96

Fax

0 45 31 -  160  77 13 96

Email

h.roden@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Pröschel

Zuständigkeit

Buchstaben A, E, St, V

Telefon

0 45 31 -  160  16 13

Fax

0 45 31 -  160  77 16 13

Email

a.proeschel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Plenter

Zuständigkeit

Buchstaben C, D, Ha, I, J, O, P

Telefon

04531 -  160  11 17

Fax

0 45 31 -  160  77 11 17

Email

j.plenter@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Köhl

Zuständigkeit

Buchstabe K

Telefon

0 45 31 -  160  13 36

Fax

0 45 31 -  160  77 13 36

Email

f.koehl@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kuch

Zuständigkeit

Buchstaben G, Hb-Hz

Telefon

0 45 31 -  160  15 22

Fax

0 45 31 -  160  77 15 22

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h.kuch@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kauker

Zuständigkeit

Buchstabe Mu-Mz, R

Telefon

0 45 31 -  160  12 34

Fax

0 45 31 -  160  77 12 34

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m.kauker@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ebel

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  16 76

Fax

0 45 31 -  160  77 16 76

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s.ebel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Fierke

Zuständigkeit

Buchstaben F, N, S, T, U, W-Y

Telefon

0 45 31 -  160  13 75

Fax

0 45 31 -  160  77 13 75

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j.fierke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Buhk

Zuständigkeit

Buchstaben Ma-Mt

Telefon

0 45 31 -  160  15 25

Fax

0 45 31 -  160  77 15 25

Email

s.buhk@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sonja Buhk, Nadine Koltze

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25, 0 45 31 - 160 13 17

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de
n.koltze@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html