Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Informationen:
Falls eines oder beide Kennzeichen verloren bzw. gestohlen sind, ist der Zulassungsbehörde der Verlust zu erklären. Diese Erklärung kann nur vom eingetragenen Halter bzw. der Halterin abgegeben werden. Soweit eine Diebstahlanzeige vorliegt, wird auf eine Erklärung verzichtet. Bei Verlust oder Diebstahl wird das Kennzeichen gesperrt und das Fahrzeug muss auf ein anderes Kennzeichen umgekennzeichnet werden.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe