Leistungen

Fristverlängerung für das Entfernen oder Stilllegen von Trinkwasserleitungen aus Blei beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei Ihrer Wasserversorgungsanlage feststellen, dass die Trinkwasserleitungen aus Blei bestehen, sind Sie verpflichtet diese bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.

Sie können eine Fristverlängerung bis zum 12. Januar 2036 beantragen, wenn Sie bereits einen Installationsauftrag an einen Handwerksbetrieb erteilt haben, dieser aber aus Kapazitätsgründen den Auftrag erst nach dem 12. Januar 2026 ausführen kann.

Außerdem ist eine Fristverlängerung möglich, wenn Sie die Wasserversorgungsanlage zur Eigenversorgung nutzen und keine Gesundheitsschädigung durch die Trinkwasserleitung aus Blei zu befürchten ist.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Welche Fristen muss ich beachten?

Gesetzliche Frist gilt bis zum 12. Januar 2026.

Verlängerung bis 12. Januar 2036 möglich.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie sicher, dass Sie vor dem 12. Januar 2026 einen qualifizierten Handwerksbetrieb mit der Entfernung oder Stilllegung beauftragt haben.
  • Sie beantragen bei der zuständigen Behörde eine Fristverlängerung.
  • Sie fügen Ihrem Antrag eine Bescheinigung des Fachbetriebs bei, die die voraussichtliche Verzögerung bestätigt.
  • Nach Ablauf der Frist sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass Sie einen Handwerksbetrieb beauftragt haben.

Voraussetzungen

  • Ihre Trinkwasserleitungen bestehen aus Blei.
  • Es ist Ihnen nicht möglich, die Trinkwasserleitung aus Blei bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.
  • Sie haben bereits einen Installationsauftrag an einen Handwerksbetrieb erteilt, welches aus Kapazitätsgründen den Auftrag erst nach dem 12. Januar 2026 ausführen kann oder
  • Sie nutzen die Wasserleitung als Eigenversorgung und es besteht keine erhöhte Gefährdung Ihrer Gesundheit bei Weiternutzung der Trinkwasserleitung aus Blei.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

330 Geschäftszimmer Gesundheit
Gebäude: C , 2.OG , Raum: C 201
Reimer-Hansen-Str. 3 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Paubandt

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang links am Gebäude, kein Aufzug vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 33 - Gesundheit
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Ilona Czinczoll

Telefon:

0 45 31 - 160 17 88

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html