Leistungen

Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

Leistungsbeschreibung

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angabe der Anschrift
  • Gegebenenfalls Planungsunterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn der Arbeiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Verfahrensablauf

  • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Zuständige Stellen in der Region

Zurzeit ist diese Leistung online keiner Servicestelle im Kreis Stormarn zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.