Abwasserbehandlung (zentral) von Schmutz- und Regenwasser
Wasserrechtliche Verfahren – Plangenehmigung – für die Herstellung von Kläranlagen und Anlagen zur Regenwasserbehandlung, Rückhaltung, Klärung (Kläranlagen, Regenwasserrückhaltebecken und Regenwasserklärbecken)
Informationen:
Häusliches, gewerbliches und industrielles Abwasser muss vor der Einleitung in Gewässer soweit gereinigt werden, dass es für den Naturhaushalt unschädlich ist. Um dies zu erreichen, ist das Abwasser durch Kläranlagen zu leiten, die so ausgestattet sind, dass das gereinigte Abwasser bei der Einleitung eine bestimmte Qualität sicher einhält.
Auch Regenwasserabflüsse können sich hinsichtlich der Ablaufmenge und der Wasserqualität schädlich auf die Gewässer und das Grundwasser auswirken. Die Qualität ist in Abhängigkeit von der Nutzung des Einzugsgebietes einer Einleitungsstelle in drei Kategorien eingeteilt. Je nach Verschmutzungsgrad (Kategoriezuordnung) sind vor der Einleitung in Gewässer Regenwasserklärbecken anzuordnen. Bei Gewässern mit zu geringer Leistungsfähigkeit sind auch Regenwasserrückhaltebecken erforderlich. Der Bau und Betrieb dieser Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen
§ 52 Landeswassergesetz (LWG)
§ 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Auskunft erteilt $formular=43:FD43_19$
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Beschreibung der Entstehung des Abwassers, des Einzugsgebietes und der Qualität
Rechnerische Bemessung der Anlagen
Darstellung in Plänen und Zeichnungen
Betriebsbeschreibung
Zuordnung zu einer Gewässereinleitung
Nachweis der Leistungsfähigkeit des Einleitungsgewässers
Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt
Übersichts- und Lagepläne
Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung der Gewässerbenutzung, für den Wasserhaushalt und für andere Schutzgüter.
Gebühren:
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Angeboten von der Servicestelle
433 Wasser
Gebäude: A , 3.OG , Raum: A 307
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe