Die Wohnpflegeaufsicht (vormals Heimaufsicht) berät und überwacht die Alten- und Pflegeheime, und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Kreis Stormarn.
Informationen:
Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Wohnpflegeaufsicht in Schleswig-Holstein ist das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG). Es ist gleichzeitig ein Schutzgesetz, durch das die Würde des Menschen gewahrt werden soll. Danach haben die Landräte der Kreise und die Bürgermeister der kreisfreien Städte die Aufsicht über die in deren Bereich vorhandenen stationären Einrichtungen wie Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Die gesetzlichen Aufgaben der Wohnpflegeaufsicht umfassen die Information und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen sowie der Träger und der Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Beratungsauftrag bezieht sich sowohl auf die Planung neuer, als auch auf den Betrieb bestehender Einrichtungen.
Die Überprüfung der Einrichtungen erfolgt jährlich oder aufgrund von Beschwerden. In diesem Zusammenhang prüft die Wohnpflegeaufsicht die Sicherstellung der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, die baulichen Anforderungen einer Einrichtung sowie die Personalsituation.
Aufgaben und Ziele der Wohnpflegeaufsicht
Die Wohnpflegeaufsicht überprüft und berät nicht nur die Träger und Betreiber von Einrichtungen, sondern richtet ein besonderes Augenmerk darauf
die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
die Einhaltung der Pflichten der Heimträgers gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern zu sichern,
eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern,
Interessierte und Betroffene in allen Heimangelegenheiten zu beraten.
Durchführung der Aufgaben der Wohnpflegeaufsicht
Überwachung durch jährliche Überprüfungen aller Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für behinderte Volljährige.
Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Maßgaben.
Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Information und Beratung von Heimträgern, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, Angehörige und Interessierte.
Bearbeitung und Prüfung von Beschwerden.
Kooperative Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Medizinischem Dienst, Sozialhilfeträger und anderen Behörden und Organisationen.
Die Wohnpflegeaufsicht im Kreis Stormarn ist für folgende Einrichtungen zuständig:
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude