Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine minderjährige Person
Informationen:
Seit dem 01.01.2015 können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands die Kennzeichen übernommen werden. Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge und wenn keine Änderung des Halters / der Halterin vorliegt.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Bericht über die Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburts-urkunde)
Personalausweis oder Pass beider Erziehungsberechtigten
Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsbe-rechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erzie-hungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Un-terlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Angeboten von der Servicestelle
441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe