Leistungen

Ausfuhrkennzeichen für eine minderjährige Person

Informationen:

Die Zulassung auf eine minderjährige Person kann nur erfolgen, wenn

  • eine Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt ist vorzulegen) oder
  • die minderjährige Person die erforderliche Fahrerlaubnis (ist vorzulegen) für das zulassungspflichtige Fahrzeug besitzt.

Ist das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt, müssen auch die aktuellen Kennzeichen vorge-legt werden. Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich, wenn nur ausländische Fahrzeugpapiere vorgelegt werden oder ein bestehendes Ausfuhrkennzeichen verlängert werden soll oder der Halter nicht im Kreis Stormarn wohnt.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei Neufahrzeugen ist auch die Vorlage des COC-Papieres erforderlich. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • bisherige Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde)
  • der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt oder
  • die Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • Personalausweise oder Pässe in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten im Original oder als gut lesbare Kopie
  • Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Unterlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ramona Braasch

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html