Erdaufschlüsse sind Bohrungen, Sondierungen oder sonstige Erdarbeiten. Bei mehr als 10 m Tiefe oder wenn sie sich auf die Bewegung, Höhe oder Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind diese mindestens einen Monat vor Arbeitsbeginn der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Anzeige§7LWG.pdf).
Wer unbeabsichtigt Grundwasser erschließt, hat dies der unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen und die entsprechenden Arbeiten bis zur Entscheidung der Wasserbehörde einzustellen.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe